Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

I. Allgemeines

I.1

Die Produktion von Bildern, grafischen Designs und die Erteilung von Bildlizenzen und Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

I.2

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Florian Nikolai durch die Kundin/den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

 

II. Urheberrecht & Nutzungsrecht

II.1

Die produzierten Bilder und grafischen Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht liegt bei jeglichem produzierten Bildmaterial und produzierten grafischen Designs bei Florian Nikolai.

II.2

Wenn nicht anders vereinbart, überträgt Florian Nikolai lediglich ein einfaches Nutzungsrecht des Bildmaterials für Digital & Print, zeitlich begrenzt auf 1 Jahr, an den Kunden. Der Nutzungszeitraum beginnt am Tag der Rechnungsstellung.

II.3

Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes oder eine anderweitige, nicht vereinbarte Nutzung bedarf der Abstimmung mit Florian Nikolai und ist gesondert zu vergüten.

II.4

Florian Nikolai gibt lediglich fertig bearbeitete Bilder und grafische Designs zur Verwendung frei, ein Anspruch des Auftraggebers auf unbearbeitete Bilder oder Rohmaterial besteht nicht.

II.5

Das vereinbarte Nutzungsrecht gilt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung als übertragen.

II.6

Der Urheber (Florian Nikolai), behält sich bei in Auftrag erstelltem Bildmaterial und grafischen Designs das Recht zur Eigenwerbung vor, solange nicht schriftlich anders vereinbart.

II.7

Die Veröffentlichung von erworbenem Bildmaterial ist lediglich, falls nicht anders vereinbart, mit einem nebenstehenden Urhebernachweis zulässig. Der Verzicht auf den Urhebernachweis wird mit 100% der ursprünglichen Nutzungsgebühr berechnet. Der Urhebernachweis erfolgt in folgender Form:

„Architekturfotograf: www.floriannikolai.com

III. Vergütung

III.1

Für die Erstellung des Bildmaterials wird eine Vergütung zu einer vereinbarten Pauschale zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Nebenkosten (Reisekosten, Studiomiete, Modellhonorare etc.), welche nicht in der vereinbarten Pauschale enthalten sind, sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern wird ein Endpreis inkl. Mehrwertsteuer vereinbart.

III.2

Die Zahlung der Vergütung ist mit der Ablieferung des Bildmaterials oder grafischen Designs fällig und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

III.3

Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald Sie bei Florian Nikolai angefallen sind.

III.4

Hat der Auftraggeber, Florian Nikolai keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien oder grafischen Designs gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

III.5

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er diese als Mehrkosten zu tragen.

Florian Nikolai behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

III.6

Wird die für die Produktion der Aufnahmen und grafischen Designs vorgesehene Zeit aus Gründen, die Florian Nikolai nicht zu vertreten hat und welche nicht von höherer Gewalt verschuldet sind, wesentlich überschritten, ist das vereinbarte Honorar entsprechend anzupassen und vom Auftraggeber zu übernehmen.

III.7

Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

IV. Produktions- und Auftragsabwicklung

IV.1

Kostenvoranschläge von Florian Nikolai sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Florian Nikolai nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist.

IV.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Florian Nikolai den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem Zustand befinden, der dem Produktionsziel angemessen ist und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.

IV.3

Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass Florian Nikolai gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die Florian Nikolai aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.

IV.4

Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden, ist Florian Nikolai Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

IV.5

Kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu einer Verschiebung oder Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit, so hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar zu zahlen.

IV.6

Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Solange nicht anders vereinbart, schließt dies die Rechte zur Zweitverwertung, sowie Eigenwerbung durch Florian Nikolai ein. Der Auftraggeber hat Florian Nikolai von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

IV.7

Florian Nikolai wählt in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

IV.8

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder oder grafischen Designs innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Florian Nikolai zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder und grafischen Designs in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

V. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Florian Nikolai für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Florian Nikolai haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Florian Nikolai – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Anforderung von Archivbildern

VI.1

Florian Nikolai verwahrt die fertigen Bildprodukte und grafischen Designs sorgfältig, ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, Archivbilder, digitale Rohdaten und Bearbeitungsdateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

VI.2

Der Auftraggeber hat die übergebenen Bilddaten und grafischen Designs sorgfältig zu verwahren. Nach Ablauf der o.g. Frist hat er keinen Anspruch auf eine erneute Zusendung des Bildmaterials oder grafischen Dateien.

Erfolgte die Archivierung des Bildmaterials und grafischen Dateien aus Kulanz von Florian Nikolai, so wird bei erneuter Herausgabe des Bildmaterials oder grafischen Dateien nach besagter Frist eine Gebühr von 10% der ursprünglich gezahlten Vergütung fällig. Weiterhin ist zu prüfen, ob die vereinbarten Nutzungsrechte noch aktuell sind und ggf. zu erneuern.

VII. Statut und Gerichtsstand

VII.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VII.2

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Florian Nikolai als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

 

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